Haben Sie vom regionalen Landesamt für Denkmalpflege die Auflage für eine archäologische Ausgrabung erhalten?
Damit können wir Ihnen gerne weiterhelfen!
1. Prospektierende Ausgrabung mittels Sondage-Schnitten
2. Flächendeckende Grabung (bspw. Neubaugebiet oder Trasse)
3. Stadtgrabungen (bspw. Marktplatz oder am Baudenkmal)
4. Grabung während Sanierungsvorhaben (bspw. Baudenkmäler)
Falls Sie Ihren Baugrund vor den eigentlichen Bodenarbeiten auf mögliche Bodendenkmäler überprüfen lassen wollen,
bieten wir Ihnen (in Rücksprache mit den Landesämtern) eine Auswertung der historischen- und archäologischen Quellen (bspw. Ortsakten und Publikationen) sowie eine Geländebegehung / Prospektion an.
Nähere Informationen finden Sie hier:
Eine weitere nichtinvasive Maßnahme wäre die Untersuchung des Untergrundes durch ein geophysikalisches Propektionsverfahren (Bodenradar, Geoelektrik oder Geomagnetik). Diese Methodik unterstützt die weitere Erfassung und Bestimmung archäologischer Bodendenkmäler.
Leider können wir Ihnen diesen Service nicht anbieten, möchten Sie diesbezüglich jedoch auf die Firma Possel & Zickgraf Prospektionen hinweisen, mit der wir bisher häufig zusammengearbeitet haben.
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